Präsident Tschurtschenthaler eröffnet die Sitzung indem er auf den Klärungsbedarf bzgl. der Inhalte des von den Senatoren Zeller, Berger, Palermo, Fravezzi, Panizza, Laniece, Tonini und Battista eingebrachten Verfassungsgesetzentwurfs Nr. 2220 betreffend „Änderungen am Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffend die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Region und der autonomen Provinzen Trient und Bozen“ verweist. In der letzten Sitzung am 2. September 2016 ergab sich aus der Diskussion der Konventsmitglieder Klärungsbedarf hinsichtlich des Entwurfs Nr. 2220, der die Übertragung von Befugnissen von der regionalen Ebene auf die zwei Autonomen Provinzen Bozen und Trient beinhaltet.
Die Senatoren Hans Berger und Francesco Palermo erklärten ihre Arbeitsweise in Rom und insbesondere erläuterten sie die Arbeiten in Bezug auf den Verfassungsgesetzentwurf Nr. 2220. Sie gingen auf dessen Werdegang und Inhalte ein. Der Entwurf Nr. 2220 – ebenso wie andere Verfassungsgesetzentwürfe – enthält eine Wunschliste, die zum Ausbau der Autonomie beiträgt. Die Arbeiten in Rom können als Grundlage dienen für die Arbeit des Konvents der 33 in Südtirol und der Consulta im Trentino.
Die Senatoren hoben die Wichtigkeit der Arbeit des Konvents der 33 mehrmals hervor. Der Konvent der 33 sei der Ort, indem fern von politischer Alltagsarbeit über alle Belange Südtirols diskutiert werden kann. Der Konvent der 33 soll im Sinne des Auftrages des Landesgesetzes Nr. 3/2015 ein Dokument zur Südtiroler Autonomie erarbeiten, das dem Südtiroler Landtag zur Weiterverarbeitung überreicht wird und dessen Inhalte demnach auch in die Arbeit der Parlamentariern mit einfließen können. Sowohl die Arbeiten der Parlamentarier in Rom als auch die Arbeiten der 6-Kommission schreiten parallel zu den Arbeiten des Konvents der 33 fort, da sie Teil der alltäglichen politischen Arbeit sind und genauso das Ziel verfolgen, die Autonomie abzusichern und auszubauen.
Gegenstand der Sitzung war ebenfalls eine Debatte zur Verbesserung der Kommunikationskanäle zwischen dem Konvent der 33, den Südtiroler Parlamentariern, dem Südtiroler Landtag, dem Forum der 100 und der Consulta im Trentino. Verschiedene Vorschläge hierzu wurden zur Diskussion gestellt.
In der Grundsatzdiskussion zu den Gesetzgebungskompetenzen wurden insbesondere die Absicherung autonomierechtlicher Spielräume gegenüber der Eingriffe durch den Staat und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, die Schranken der Autonomie und der Ausbau der Kompetenzen in unterschiedlichen Politikfeldern andiskutiert. Thematisiert wurden Beispiele aus verschiedensten Bereichen wie dem Personalwesen, der Bildung, dem Sportwesen, dem Energiesektor, der Telekomunikation, der Sanität und Hygiene, dem Verkehrswesen, der Wirtschaft und dem Kulturgut.
Die Arbeiten werden am 23. September wieder aufgenommen. Vor Beginn der Detailarbeiten stehen noch die Grundsatzdiskussionen zu den Themen der Selbstbestimmung und den institutionellen Beziehungen Südtirols aus. Wie immer sind alle Wortmeldungen der Sitzung vom 9. September in Kürze im Wortprotokoll auf der Webseite www.konvent.bz.it nachlesbar.