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Gelungener Auftakt der zweiten Sitzung, inhaltliche Arbeiten bereits gestartet

Das zweite Gremium des Autonomiekonvents, das Forum der 100, traf am Samstag in der EURAC zusammen. Acht Themen und Arbeitsgruppen wurden definiert, von Ausbau der Autonomie bis zu Formen der Mitbestimmung

Wie soll die Zusammenarbeit mit dem Konvent der 33, dem zweiten Arbeitsgremium innerhalb des Autonomiekonvents, verlaufen? Welche Themen haben Vorrang? Und was ist überhaupt möglich? In der zweiten Sitzung des Forums der 100 am vergangenen Samstag im Auditorium der EURAC ging es genau um diese Fragen. In einem Impulsreferat erklärten Elisabeth Alber vom EURAC Institut für Föderalismus- und Regionalismusforschung und Jens Woelk, Professor für vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Trient und EURAC Forscher, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Südtiroler Autonomiestatuts. Elisabeth Alber spannte den Bogen von den wichtigsten Rechtsquellen, auf denen die Südtiroler Autonomie fußt, bis hin zum Landesgesetz Nr. 3/2015, das den Autonomiekonvent einsetzt. Sie verwies auf die verschiedenen Rechtsquellen der Autonomie, wie das Völkerrecht, die Verfassungsebene, Staatsgesetze, die Duchführungsbestimmungen und das Europarecht und ging auf den Sonderstatus der Autonomen Provinz Bozen innerhalb der Autonomen Region Trentino Südtirol ein.

Jens Woelk erklärte: „Es gibt in der Geschichte des Autonomiestatuts, das ein Verfassungsgesetz ist, mehrere Etappen: 1948 und 1972. Jetzt kommt eine dritte Etappe dazu. Ob diese eine Zäsur wird wie 1972 ist offen. Die Provinz Bozen hat primäre und sekundäre Kompetenzen, aber auch ergänzende und konkurrierende Kompetenzen mit dem Staat Italien. Besonders die sogenannten Querschnittskompetenzen machen alles etwas heikel, und viele Fragen landen vor dem Verfassungsgerichtshof, der die Rechte des Staates und der Verfassung garantiert.“ Wichtig sei jetzt aus juristischer Sicht, so Jens Woelk, dass alle Kompetenzen zusammengeführt werden und Klarheit herrsche. Der Moment sei günstig, da in der bevorstehenden Verfassungsreform der Artikel 117 abgeändert werde und viele Regionen an Kompetenzen verlieren werden, wenn diese Reform durchgehe. Eine Festschreibung der Kompetenzen garantiere den Verfassungsschutz.

Das Forum der 100 hat nun die Aufgabe, Vorschläge hinsichtlich der institutionellen Anpassung des Autonomiestatuts und der erforderlichen Ergänzungen zu erarbeiten und dem Konvent der 33 und dem Landtag am Ende des Diskussionsprozesses zu überreichen. Die anwesenden Mitglieder des Forums der 100 (knapp 70) einigten sich in den nächsten Treffen in acht Arbeitsgruppen zu diskutieren: 1. Ausbau der Autonomie, Rolle der Region, Beziehungen zu Rom und Wien, doppelte Staatsbürgerschaft, 2. Selbstbestimmung, Euregio, Beziehungen zu Österreich und Italien, Südtirolaktivisten, 3. Kultur, Bildung, Toponomastik, 4. Sprachgruppenzugehörigkeit, Proporz, Interessensvertretung Ladinia, Zwei- bis Dreisprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung, 5. Nachhaltigkeit (Umwelt), Wirtschaft, Forschung, Arbeit, 6. Soziales, Gesundheitswesen und Sport, 7. Menschen mit Migrationshintergrund und Zusammenleben, Mehrsprachigkeit, 8. Formen der Mitbestimmung (repräsentative und direkte Demokratie, Partizipation).

Die Arbeitsgruppen des Forums der 100 haben in den nächsten Treffen die Möglichkeit Expertinnen und Experten zu den von Ihnen näher definierten Themen zu holen. Von Seiten der EURAC werden zusätzliche Inputs zu den einzelnen Themen der Arbeitsgruppen zusammengestellt und dem Forum der 100 zugesandt. Das Klima in den Arbeitsgruppen wurde als sehr positiv, angeregt und respektvoll beschrieben.

Das nächste Treffen des Forums der 100 findet am 8. Oktober statt, ab 9 Uhr 30 an der EURAC. Die Sitzungen des Forums der 100 wie auch des Konvents der 33 sind wie immer öffentlich zugänglich und werden über die Webseite www.konvent.bz.it sowie über Facebook und Twitter angekündigt. Alle Mitglieder des Forums der 100 sind auf der Webseite www.konvent.bz.it mit einem kurzen Steckbrief aufgelistet.