Gegenstand der Sitzung waren Grundsatzdiskussionen über die Umwandlung sekundärer und tertiärer Befugnisse der Autonomen Provinz Bozen in primäre Kompetenzen, die Rolle der Region in Bezug auf den Bereich der Gesetzgebungskompetenzen, die Abschaffung der allgemeinen Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis von Seiten des Staates, die Rolle der paritätischen Kommissionen beim Ausbau der Autonomie, die Schranken der Autonomie und die Rolle der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs im Bereich des Minderheitenschutzes. Die Konventsmitglieder nahmen u.a. Bezug auf europäische Autonomiemodelle (deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien; Nordirland) und verwiesen auf die Wichtigkeit eines Diskurses, der nicht nur die Anzahl der Kompetenzen berücksichtigt, sondern vor allem ihre Qualität.
Präsident Tschurtschenthaler hat nach der Pause die Sitzung frühzeitig beendet, da der Konvent der 33 um Klärung mit dem Südtiroler Landtag bittet, und zwar zum von den Senatoren Zeller, Berger, Palermo, Fravezzi, Panizza, Laniece, Tonini und Battista eingebrachten Verfassungsgesetzentwurf Nr. 2220 betreffend „Änderungen am Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffend die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Region und der autonomen Provinzen Trient und Bozen“, um die Rolle des Konvents der 33 und dessen Arbeit zu klären.
Die Diskussionen werden am 9. September wieder aufgenommen. Wie immer sind alle Wortmeldungen der Sitzung in Kürze im Wortprotokoll auf der Webseite www.konvent.bz.it nachlesbar.