Im Rahmen dieses Konvents ist immer wieder die Anregung vorgetragen worden, einen Grundrechtekatalog auszuarbeiten. Ich finde, das wäre eine sehr sinnvolle, sehr verdienstvolle Aufgabe für den Konvent. Damit könnte er tatsächlich in die Geschichte eingehen.
Ein solcher Grundrechtekatalog müsste ganz zentral auch die Gleichbehandlung Mann/Frau in Südtirol angehen. Südtirol leistet sich nämlich ein Höfegesetz, das mit dem "Geschlossenen Hof" de facto die Enterbung der "weichenden Erben" - und das sind überwiegend die weiblichen Erben - legitimiert. Den geschlossenen Hof gibt es auch im Ausland (nicht im restlichen italienischen Staatsgebiet), aber nirgendwo werden die Frauen derart brutal enterbt wie in Südtirol. Besonders krass ist die Situation bei den Talbauern, wo Millionen-Vermögen angehäuft werden und die weichenden Erben werden mit einem Pappenstiel abgespeist. Niemand wird sich gegen den Erhalt einer Mindestkultureinheit wehren, aber wieso soll der Sohn 5 ha und mehrere Häuser erben, während die Tochter nicht einmal das Geld für eine Kleinwohnung erhält, so wie das gegenwärtig in einer Erbsituation im Burgrafenamt der Fall ist?
Die Talbauern mögen politisch gut organisiert sein (und das Resultat ist ja die weitgehende Steuerbefreiung, was die Vermögensakkumulation noch weiter fördert), aber eine derartige anachronistische Enterbung der Frauen rechtfertigt das nicht. Sogar im islamischen Raum erben Frauen mehr - dort erhalten sie einen Erbanspruch in der Höhe von 50% eines Mannes. In Südtirol ist die Stellung der Frauen im Erbrecht weit schlechter.
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