SELBSTBESTIMMUNG – WARUM NICHT INS NEUE AUTONOMIESTATUT?

Die Verankerung des Rechtes auf Selbstbestimmung für Südtirol im neuen Autonomiestatut wäre ein Schritt in die Zukunft. Beispiele dafür gibt es bereits: so wurde im Autonomiestatut für Nordirland 1973 explizit vorgesehen, dass die Nordiren über die Zugehörigkeit zu Großbritannien abstimmen dürfen. Warum sollte diese Option nicht auch für Südtirol Anwendung finden? In einer Zeit, in der von Direkter Demokratie gesprochen wird, in der in Europa die Grenzen nicht mehr fühlbar sein sollen (wobei dieses hehre Ziel angesichts der Flüchtlingsproblematik leider in den Hintergrund getreten ist) dürfte es für demokratische Staaten kein Problem sein, sich einer demokratischen Abstimmung zu stellen. In Liechtenstein kann jede Gemeinde, wenn sie dies wünscht, durch eine freie Abstimmung aus dem liechtensteinischen Staat austreten (Art. 4 Abs. 2 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein). Wenn es denn stimmt, was gerade von der italienischen Linken (!) immer behauptet wird, nämlich dass die Südtiroler gar nicht von Italien weg wollen, warum wird uns dieses Recht dann nicht zugestanden? Man könnte das doch in die Präambel des neuen Autonomiestatutes aufnehmen. Und mit Unterzeichnung dieses neuen Autonomiestatutes durch Österreich und Italien wäre es dann auch international abgesichert. Dies wäre dich eine Gelegenheit, die wir nutzen sollten!

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